Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Eichfrist überprüfen


Der Frühling hat begonnen und in den Gärten grünt und sprießt es. Neben der Gartenarbeit, die jetzt auf die Grünbesitzer zukommt, beginnt auch wieder die Zeit der Gartenbewässerung. Viele Grundstückseigentümer haben sich deshalb zusätzlich zu den Trink- und Abwasserzählern der Gemeinde einen privaten Gartenwasserzähler angeschafft, um die Gebühren für das Abwasser zu sparen. In Seeheim-Jugenheim gibt es derzeit etwa 1.400 solcher Gartenwasserzähler, die bei den Gemeindewerken registriert sein müssen. Genauso wie die rund 4.800 Zähler der Kommune müssen die privaten Gartenwasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden, da dann die Eichdauer abgelaufen ist. Denn nur Zähler mit einem gültigen Eichsiegel können bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt werden, darauf möchten die Gemeindewerke alle Besitzer von Gartenwasserzählern hinweisen. Wer sich also nicht sicher ist, wie lange sein privater Zähler noch gültig ist, sollte umgehend die Eichfrist kontrollieren und das Gerät falls erforderlich austauschen.

Weitere Informationen zum Thema Gartenwasserzähler gibt es bei den Mitarbeitern der Gemeindewerke unter Tel. 06257/990-213, -215 oder -216.

Den Antrag für einen Gartenwasserzähler gibt es hier