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Bauantragswesen
Bauberatung und Bauantragswesen
Städtebauliche Planung

Hier wird die Erstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne, der Rahmenplanungen und der Gestaltungssatzungen federführend bearbeitet. Wie von den politischen Gremien beschlossen, wird somit die städtebauliche Entwicklung Seeheim-Jugenheims in konkrete Planungen umgesetzt. Bürger*innen erhalten Auskünfte über laufende Bauleitplanverfahren und Einsicht in die rechtskräftigen Bebauungspläne im Gemeindegebiet.
Bauantragswesen
Das kommunale Bauamt ist keine Genehmigungsbehörde, sondern gibt Bauwilligen, Planern und Investoren Informationen über
- Bebaubarkeit von Grundstücken im Gemeindegebiet.
- Vorgaben aus Bebauungsplänen, Gestaltungs- und Grünordnungssatzungen.
- Befreiungen und Abweichungen nach §31 (2) Baugesetzbuch.
- Stellplatz- Ablösesatzung der Gemeinde
- Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß §§ 63, 64 Hessischer Bauordnung (HBO).
- Bodenrichtwerte
Bauantragspflichtige Bauvorhaben und Bauvoranfragen werden nur über die Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Weitere allgemeine Anfragen zur HBO wie Abstandsflächen, Grenzbebauungen, Belange von Nachbarn, sowie Einsichten in das Baulastenkataster usw. müssen mit der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt abgeklärt werden.
Grundbuchauszüge erhalten Sie beim Amtsgericht in Darmstadt.
Auskünfte über städtische Versorgungseinrichtungen, wie Kanal oder Wasser im Zusammenhang mit einer Neubebauung erhalten Sie durch die Gemeindewerke Seeheim-Jugenheim.
Bebauungspläne und öffentliche Bekanntmachungen
Über das BürgerGIS können Sie die Bebauungspläne der Gemeinde einsehen. Diese Abfrage ersetzt nicht die rechtsverbindliche Auskunft der gemeindlichen Bauämter bzw. der Unteren Aufsichtsbehörden des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Weiterhin gelangen Sie mit dem zweiten Link auf unsere öffentlichen Bekanntmachungen
Amtliche Liegenschaftskarte und Immobilienwerte
Auf Geodaten online (www.gds.hessen.de) bekommen Sie kostenlos unter anderem die Amtliche Liegenschaftskarte, den Immobilien-Preis-Kalkulator sowie den Mietwert-Kalkulator-Hessen zum Selbstausdrucken.
Einzig die Prüfung des berechtigten Interesse (z.B. bei Eigentümerabrufen) kostet eine Gebühr.
Archivanfragen
Bei Anfragen zu älteren/historischen Baugenehmigungen, Bauscheinen, Planunterlagen und Beschreibungen wenden Sie sich bitte an:
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Weitere Behördenkontakte
Bauaufsichtsbehörde des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Telefon: 06151/881-0
www.ladadi.de
Gutachterausschuss Darmstadt-Dieburg
Bodenrichtwerte, Grundstückswertermittlung, Vermessung, Grundstücksteilung, Lagepläne, Flurkarten usw.
Amt für Bodenmanagement
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Grundbuchamt
Anfragen zu Grundbuchangelegenheiten
Grundbuchamt Landkreis Darmstadt-Dieburg
Mathildenplatz 12
64283 Darmstadt
Telefon: 06151/804 04
Telefax: 06151/992-5050
Weitere vielfältige Informationen rund um das Bauen und Planen:
Hessenportal: www.hvbg.hessen.de (Hessenviewer mit Geodaten, Karten, Luftbilder)
Bodenrichtwerte
Auf der Webseite www.boris.hessen.de sind kostenfrei die aktuellen Bodenrichtwerte für ganz Hessen erhältlich. Gesucht werden kann über Adresse oder Flur und Flurstücksnummer.
Informationen zur Grundstückswertermittlung und zu den Leistungen des Gutachterausschusses können zudem unter www.gutachterausschuss.hessen.de abgerufen werden.
Auskünfte erteilt auch das Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Fachbereich Immobilienwertermittlung
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Telefon: 06252/127-89 04
Telefax: 06252/127-83 91
E-Mail: GS-GAA-AfB-HP@hvbg.hessen.de