Blick auf das Sparkassengebäude

Schiedsamt

Das Schiedsamt

„Konflikte klären, bevor sie vor Gericht gehen“

Das Schiedsamt ist eine Hilfsbehörde der Hessischen Justiz und aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Landesjustizverwaltung eingebunden. Als Dienstaufsichtsbehörde für unser Schiedsamt fungiert das
 Amtsgericht Darmstadt. 

Der ehrenamtlich tätige Schiedsmann sowie sein Stellvertreter sind von der Gemeindevertretung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim für die Dauer von 5 Jahren gewählt worden. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.

Aufgaben des Schiedsamtes:

Hauptaufgaben sind die Durchführung von Sühneverhandlungen mit dem Ziel der gütlichen Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren und die Schlichtung kleiner privatrechtlicher Streitigkeiten. Die Privatklage in Strafsachen kann erst betrieben werden, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann oder sonstigen Vergleichsbehörden erfolglos geblieben ist und eine entsprechende Sühnebescheinigung mit der Einreichung der Privatklage dem Gericht vorgelegt wird.

Typischerweise sind folgende Anliegen beim Schiedsamt an der richtigen Stelle:

Bei strafrechtlichen Delikten:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Hausfriedensbruch

Bei Zivilstreitigkeiten:

  • Geld / geldwerte Ansprüche bis 600 € müssen, über 600 € können verhandelt werden
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten z.B. wegen Überwuchs (Äste, Wurzeln), Lärm, Hinüberfall (Laub), Gerüchen, Abstand und Höhe von Pflanzen in Grenznähe
  • Verletzung der persönlichen Ehre (ausgenommen sind Streitigkeiten mit Presse und Rundfunk)

Ansprechpartner:

Schiedsperson

Jörg Hoffmann 

Jens Eggert im Kampe (Stellvertreter)

E-Mail: schiedsamt@seeheim-jugenheim.de

Tel: 06257-990164

Termine nach Vereinbarung

Sprechzeiten sind immer freitags zwischen 13:00 und 17:00 Uhr. Telefonisch ist das Schiedsamt in diesem Zeitraum direkt erreichbar.

Sollten während der Sprechzeiten keine Anrufe entgegengenommen werden können, erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf.

Desweiteren ist das Schiedsamt jederzeit auch per Mail erreichbar.

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Blick auf einen Ortsteil im Odenwald