Blick auf das Sparkassengebäude

Bürgermeisterwahl

Diretwahl der bürgermeisterin/des bürgermeisters

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird durch die Wahlberechtigten unserer Gemeinde in direkter Wahl jeweils für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt (Direktwahl).

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim ihren Hauptwohnsitz haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind deutsche Staatsangehörige sowie die Staatsangehörigen der weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage mindestens 25 Jahre alt sind und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Wählbarkeit ist nicht an einen Wohnsitz in der Gemeinde gebunden.

Gewählt zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister ist, wer bei der Wahl mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so erfolgt die Entscheidung im Rahmen einer nachfolgenden Stichwahl (2 – 4 Wochen nach dem Wahltag) zwischen den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen.

Das Endergebnis der Bürgermeisterwahl vom 05.11.2023 können Sie hier einsehen.