Blick auf das Sparkassengebäude

Ausschüsse

Ausschüsse

Die Gemeindevertretung bildet für jede Wahlzeit aus ihrer Mitte Ausschüsse. Ausschüsse sind Hilfsorgane der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung hat die Kompetenz Ausschüsse einzurichten und jederzeit aufzulösen und neu zu bilden. Lediglich der Finanzausschuss ist als kontinuierlich bestehender Pflichtausschuss vorgeschrieben. Die Hauptsatzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim sieht folgende weitere Ausschüsse, die mit jeweils 9 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt sind, vor:

- Bauausschuss (BA)

- Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport (AfSoKuSp)

- Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz (AfUuN)

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor bzw. beschließen endgültig über bestimmte Angelegenheiten, die ihnen von der Stadtverordneten­versammlung übertragen worden sind, ausgenommen der ausschließlichen Zuständigkeiten nach § 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Die Ausschüsse tagen und fassen ihre Beschlüsse, anders als der Gemeindevorstand, in öffentlichen Sitzungen. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen werden.

Informationen über Mitglieder, Sitzungstermine, Vorlagen, Tagesordnungen und Protokolle der Ausschüsse finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem- BIS