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Landtagswahl
Landtagswahl

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Der Hessische Landtag ist das Landesparlament und gesetzgebende Organ des Landes Hessen. Seine Aufgaben und seinen Aufbau regelt die Verfassung de Landes Hessen. Der Sitz des Landtags befindet sich in der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Der Hessische Landtag besteht im Regelfall aus 110 Abgeordneten. Diese werden bei der Landtagswahlwahl jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. 55 Sitze werden über die Erststimme in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordneten erhalten ihre Sitze durch die Zweitstimme über die Landeslisten der einzelnen Parteien.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Hessen haben. Um in den Landtag gewählt zu werden, verlangt die Hessische Verfassung die Vollendung des 21. Lebensjahres. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Artikel 75 der Hessischen Verfassung sowie in den §§ 2 bis 5 des Landeswahlgesetzes.
Die letzte Wahl zum 20. Hessischen Landtag fand am Sonntag, den 28. Oktober 2018, statt. Gleichzeitig waren die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, in 15 Volksabstimmungen über vom Landtag beschlossene Verfassungsänderungen zu entscheiden.
Die Endergebnisse der Landtagswahl vom 28. Oktober 2018 für die Gemeinde Seeheim-Jugenheim können Sie hier einsehen.