Heiraten

Heiraten in Seeheim-Jugenheim

Brautstrauß

Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen? Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den schönsten Tag Ihres Lebens? Dann sind Sie hier genau richtig. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, erhalten Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen über das Heiraten.Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.

Die häufigsten Fragen in Kürze:

  • 1. Wo müssen wir die Eheschließung anmelden?

    Seit 01.07.1998 ist der Begriff des Aufgebotes weggefallen. An seine Stelle ist die Anmeldung der Eheschließung getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Aufgebot wird die Anmeldung der Eheschließung nicht mehr für eine Woche öffentlich ausgehangen.

    Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin, mit der Anmeldung der Eheschließung, die Pflicht der Standesbeamtin / des Standesbeamten, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige Unterlagen erforderlich.

    Nachfolgend möchten wir aber zunächst versuchen, Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen, im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung, zu beantworten:

  • 2. Wir möchten nicht an unserem Wohnsitz heiraten. Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?

    Ja. Setzten Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Seeheim-Jugenheim dorthin gesandt werden. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben.

    Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen. Deutsche Staatsangehörige erkundigen sich bitte vor der Eheschließung im Ausland beim örtlichen zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe. Ausländische Staatsangehörige bitte bei ihrer zuständigen ausländischen Vertretung in Deutschland.

  • 3. Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?

    Seit dem 01.07.1998 ist der Aushang entfallen. Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss.

    Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann. Allerdings gibt es bei Auslandsbeteiligung auch Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.

  • 4. Müssen wir gemeinsam die Eheschließung anmelden? 

    Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht (Beitrittserklärung) muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den das Standesamt für Sie bereithält.


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Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

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