Eheschließung im Ausland

Eheschließung im Ausland

Brautpaar

Sie wollen im Ausland den Bund fürs Leben schließen? Was ist bei einer Eheschließung im Ausland zu beachten?

  • Gültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe:  

    Deutsche Staatsangehörige können überall heiraten. Eine im Ausland geschlossene Eheschließung ist grundsätzlich in Deutschland gültig.

    Es gibt kein förmliches Anerkennungsverfahren, sondern nur eine Anzeigepflicht der Ehegatten. Die Ehegatten sind verpflichtet, in Deutschland die Eheschließung beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes anzuzeigen.

    Nach Eheschließung im Ausland kann beim Wohnortstandesamt ein Eheregister beantragt werden. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung in der Ehe.

    Eine Eheschließung im Ausland ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen Verfassungsgrundsätze verstößt. Gegen Verfassungsgrundsätze verstoßen insbesondere sogenannte Mehrehen, also mehrere gleichzeitig bestehende Ehen einer Person.

    Anders als in Deutschland sind im Ausland teilweise auch religiöse Eheschließungen möglich. Genau wie Eheschließungen durch staatliche Stellen sind auch diese in Deutschland gültig, wenn dies nach dem im Land geltenden Recht möglich ist und die Eheschließung bei staatlichen Stellen registriert wurde. Sollten Sie eine religiöse Eheschließung planen, erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie heiraten möchten.

  • Namensführung:

    Grundsätzlich behält jeder Deutsche, der im Ausland heiratet, seinen bisherigen Familiennamen. Bei Rückkehr nach Deutschland können Sie bei Ihrem Standesamt erfragen, welche Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe bestehen.

    Sollten Sie bei der Eheschließung im Ausland eine Namensführung bestimmt haben, muss diese auf ihre Gültigkeit nach deutschem Recht geprüft werden.

  • Wie wird die im Ausland geschlossene Ehe urkundlich nachgewiesen?  

    Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe sollten Sie sich eine Heiratsurkunde ausstellen lassen. Grundsätzlich müssen die Heiratsurkunden von der Deutschen Botschaft in dem Land, in dem die Eheschließung war, legalisiert werden. Mit der Legalisation bestätigt die Deutsche Botschaft die Echtheit des Dienstsiegels und der Unterschrift der beglaubigenden Person.

    Mit einigen Ländern bestehen zwischenstaatliche Vereinbarungen, sodass auf die Legalisation verzichtet werden kann und statt dessen eine Apostille verlangt wird. Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung durch die übergeordnete ausländische Behörde. Einige Länder haben mit Deutschland vereinbart, dass auch auf die Apostille verzichtet werden kann, d.h. dass die Heiratsurkunde in der Form anerkannt werden kann, wie sie von der zuständigen Behörde ausgestellt wird. Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob Legalisation oder Apostille erforderlich sind, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt erkundigen.

    Einige Länder stellen Urkunden nicht nur in der Landessprache aus, sondern erstellen auch Urkunden auf internationalen Vordrucken. Diese haben den Vorteil, dass u.a. auch die deutsche Sprache aufgeführt ist und Sie so die Kosten für eine Übersetzung sparen. Sollte die Behörde Ihnen keine internationale Heiratsurkunde ausstellen, muss die Urkunde von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer übersetzt werden.


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