Blick auf das Sparkassengebäude

Urkundenservice

Urkundenservice 

Urkunde wird ausgestellt

So vielfältig wie die Lebenssituationen sind oft auch die Anforderungen, etwas urkundlich nachweisen zu lassen. So benötigen Sie zum Beispiel Urkunden, um heiraten zu können, Erbangelegenheiten zu regeln oder Versicherungsleistungen zu erhalten.

Die häufigsten Fragen in Kürze:

  • 1. In welchen Fällen bekomme ich Urkunden beim Standesamt Seeheim-Jugenheim? 

    Geburtsurkunde
    • wenn die Geburt in Seeheim-Jugenheim oder Alsbach-Hähnlein stattgefunden hat
    • wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
    Eheurkunde
    • wenn die Ehe in Seeheim-Jugenheim oder Alsbach-Hähnlein stattgefunden hat
    • Wenn die Ehe im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag nachbeurkundet wurde
    Lebenspartnerschaftsurkunde
    • wenn die Lebenspartnerschaft in Seeheim-Jugenheim begründet wurde
    • Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
    Sterbeurkunde
    • wenn der Sterbefall in Seeheim-Jugenheim stattgefunden hat
    • wenn der Sterbefall im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
  • 2. Wer bekommt Urkunden? 

    Berechtigt sind gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes:

    • Ehegatten
    • Vorfahren
    • Abkömmlinge
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
    • Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden
  • 3. Wie bekomme ich Urkunden? 

    • Anforderung schriftlich – bitte legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie die Gebühr in bar bei.
    • Anforderung persönlich zu unseren Öffnungszeiten. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie, falls vorhanden, Stammbuch oder entsprechende alte Urkunden mit.
    • Anforderung per E-Mail: Diese richten Sie bitte an standesamt@seeheim-jugenheim.de. Dabei ist es erforderlich, dass Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die E-Mail anhängen.
  • 4. Welche Gebühren fallen an? 

    • je Urkunde 11,00 €
    • für jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der selben Urkunde 5,50 €
    Gebührenübersicht Geburt:
    Beurkundung einer Geburtgebührenfrei
    Geburtsurkunde12,00 €
    Internationale Geburtsurkunde12,00 €
    für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
    die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
    6,00 €
    Gebührenübersicht Heirat:
    Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses,
    wenn deutsches Recht zu beachten ist
    47,00 €
    Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses,
    wenn zusätzlich ausländisches Recht zu beachten ist
    70,50 €
    Eheurkunde12,00 €
    internationale Eheurkunde12,00 €
    Anlegung eines Eheregisters auf Antrag94,00 €
    für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
    die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
    6,00 €
    Gebührenübersicht Sterbefall:
    Beurkundung eines Sterbefallsgebührenfrei
    Sterbeurkunde12,00 €
    internationale Sterbeurkunde12,00 €
    für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
    die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
    6,00 €
    Leichenpass31,00 €
    Weitere Gebühren:
    Eidesstattlichen Versicherung36,00 €
    Erklärung zur Namensführung23,50 €
    Bescheinigung über eine Namensänderung12,00 €
  • 6. Welche Urkunden gibt es?

    Beglaubigte Abschriften aus den Registern

    • sind am aussagekräftigsten und werden z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt.

    Internationale Urkunden

    • sind tabellarische Urkunden für das Ausland. Sie werden in allen Sprachen der Europäischen Union ausgestellt.

    Nachweise über die Geburt

    • beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde

    Nachweise über die Eheschließung

    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde

    Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft

    • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde

    Nachweis über den Sterbefall

    • beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
    • Sterbeurkunde
    • Internationale Sterbeurkunde

Urkundenbestellung:

Bestellung persönlich, online oder schriftlich

Telefonische Bestellungen sind nicht möglich!