Blick auf das Sparkassengebäude

Steueramt

Steuerverwaltung

Unsere Mitarbeiter sind für Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern zuständig. Grundlage für die Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer sind die Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuer-Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes sowie die von der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesätze.

Schreibtisch Papiere


Zu den Gemeindesteuern gehören neben der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer auch die Hundesteuer sowie die Spielapparatesteuer.

Steuerarten, Hebesätze, Steuersätze:

  • Grundsteuer A
    (agrarisch – für Grundstücke der Landwirtschaft), Hebesatz 850 v.H.
  • Grundsteuer B
    (baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude), Hebesatz 850 v.H.
  • Gewerbesteuer
    Hebesatz 390 v.H.
  • Hundesteuer (Finanzabteilung)
    Die Steuer beträgt jährlich
    für den ersten Hund 60,00 €
    für den zweiten Hund 96,00 €
    für den dritten und jeden weiteren Hund 120,00 €
    für einen gefährlichen Hund 480,00 €
  • Spielapparatesteuer
    siehe § 4 Steuersätze

Kontakt

Steueramt

Telefon
06257 990-160

E-Mail
steueramt@seeheim-jugenheim.de

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