Steueramt
Steuerverwaltung
Unsere Mitarbeiter sind für Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern zuständig. Grundlage für die Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer sind die Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuer-Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes sowie die von der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesätze.

Zu den Gemeindesteuern gehören neben der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer auch die Hundesteuer sowie die Spielapparatesteuer.
Steuerarten, Hebesätze, Steuersätze:
- Grundsteuer A
(agrarisch – für Grundstücke der Landwirtschaft), Hebesatz 500 v.H. - Grundsteuer B
(baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude), Hebesatz 500 v.H. - Gewerbesteuer
Hebesatz 380 v.H. - Hundesteuer (Finanzabteilung)
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 96,00 €
für den dritten und jeden weiteren Hund 120,00 €
für einen gefährlichen Hund 480,00 € - Spielapparatesteuer
siehe § 4 Steuersätze