Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Widersprüche zur Anhebung der Grundsteuer unbegründet


Im vergangenen Juni wurde von der Gemeindevertretung in Seeheim-Jugenheim eine Hebesatzsatzung verabschiedet, die eine Anhebung der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und B (Grundstücke) von zuvor 500 auf 850 Prozentpunkte ab dem 1. Januar 2023 festlegt. Gegen die daraufhin im Juli erfolgten Grundbesitzabgabenbescheide hatten etwa 1.000 Grundstückseigentümer in der Kommune form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche sind nach Prüfung der Gemeinde rechtlich sowie sachlich unbegründet und wurden wie vorgeschrieben dem Anhörungsausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur weiteren Überprüfung vorgelegt. Wie der Landkreis mitteilte, wird auf eine Anhörung vor dem Ausschuss verzichtet, da die Sach- und Rechtslage hinreichend geklärt ist. Den Kommunen steht zur Erhebung der Grundsteuer eine verfassungsrechtlich garantierte Steuerhoheit zu. Von dieser Ermächtigung hat die Gemeindevertretung Gebrauch gemacht und den neuen Hebesatz auf Basis der Hebesatzsatzung 2023 zur Mitfinanzierung des Haushalts beschlossen. Allen, die Widerspruch eingelegt haben, geht in Kürze ein Widerspruchsbescheid per Postzustellungsurkunde mit ausführlicher Begründung zu.

Die aktuelle Hebesatzsatzung findet sich hier.