Blick auf das Sparkassengebäude

Gemeindevertretung

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim besteht aus 37 Vertreterinnen und Vertretern; die Größe des Gremiums ist in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt und letztlich von der Einwohnerzahl abhängig. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden im Rahmen der Kommunalwahlen alle 5 Jahre gewählt.

Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die jedoch seit dem Jahr 2001 um Elemente der Personalwahl ergänzt sind. Nach wie vor kann eine Stimme an die Liste einer Partei oder Wählergruppe vergeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden 37 Stimmen direkt an die auf dem Stimmzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten zu vergeben. Dabei können an eine Person bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Auch können Personenstimmen auf die Wahlvorschläge verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt werde (Panaschieren).

Wahlberechtigt zur Gemeindevertretung sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Staaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim ihren Hauptwohnsitz haben.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in unserer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 26. März 2021 können Sie hier einsehen .