Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Afrikanische Schweinepest


Ausführliche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie die aktuellen Allgemeinverfügungen mit einer Kartenansicht gibt es auf der Webseite des Landkreises unter www.ladadi.de.

Info 6. August 2024

Am 5. August wurde eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Seeheim-Jugenheim befindet sich nun komplett in der Sperrzone II. Das bedeutet, dass in Seeheim-Jugenheim bis auf Weiteres eine Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld angeordnet ist.

Info 23. Juli 2024

Am 22. Juli wurde eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die eine Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine ausweist. Bis auf einen kleinen Teil von Ober-Beerbach und Steigerts befindet sich Seeheim-Jugenheim in dieser Zone. 

Info 17. Juli 2024

Aufgrund einer neuen Allgemeinverfügung, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg erlassen hat, befinden sich Seeheim, Jugenheim und Malchen ab dem 18. Juli nun komplett in der aktuellen Restriktionszone. Noch ausgenommen davon sind die die höher gelegenen Ortslagen Stettbach, Steigerts, Ober-Beerbach und Balkhausen. Neben Auflagen in der Landwirtschaft und in der Jagd besteht für Hunde eine Leinenpflicht in Feld und Wald. Radfahren, Reiten und Fußgängerverkehr sind ausschließlich auf ausgewiesenen Wald- und Wanderwegen gestattet. Wurst- und Fleischabfälle sollten nicht liegengelassen werden. Wer ein auffälliges Tier bemerkt, ist gehalten, das Veterinäramt zu kontaktieren. 

Info 4. Juli 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der letzten beiden Wildschweinfunde befinden sich Teile von Seeheim-Jugenheim innerhalb der hierdurch um den Fundort gezogenen und angeordneten 15-Kilometer-Schutzzone.

Den genauen Verlauf der Schutzzone entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Landkreises, den Link auf die Seite finden sie hier https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/tiergesundheit-und-tierseuchenvorsorge/afrikanische-schweinepest-asp.html.

Auf der Seite des Landkreises Darmstadt-Dieburg – wie auch auf der Seite des Hessischen Landwirtschaftsministeriums https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Afrikanische-Schweinepest finden Sie umfangreiche Informationen zur afrikanischen Schweinepest und stets auch zum aktuellen Stand der Anordnungen. Auch die südhessische Presse informiert sehr umfassend.

 

Wie wirkt sich die Anordnung nun auf die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde aus? Innerhalb der Schutzzone besteht Leinenzwang für Hunde. Dies ist wichtig, da hierdurch verhindert werden soll, dass Wildschweine aufgeschreckt werden und so das Virus weiter verbreiten. Zum anderen können Viren aber auch durch Wald, Wiesen und Felder laufende Haustiere weitergetragen werden. Bitte bleiben Sie innerhalb der Schutzzone mit Ihren Tieren unbedingt auf den Feld- und Waldwegen.

Darüber hinaus werfen Sie bitte keine Essensreste weg in die Natur, sondern in die verschiedenen Mülleimer oder nehmen Sie Speisereste wieder mit nach Hause. Das Virus kann beispielsweise über Wurstreste weiter getragen werden, die von Wildschweinen wiederum gefressen werden. Bitte seien Sie achtsam, unterstützen Sie bitte durch Einhaltung der verordneten Regeln, dass das Virus eingedämmt werden kann.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Birgit Kannegießer

Info 24. Juni 2024

Mitte Juni wurde im Landkreis Groß-Gerau ein Wildschwein gefunden, das an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt war. Damit ist die Tierseuche erstmals in der Rhein-Main-Region nachgewiesen worden. 

Die Afrikanische Schweinepest (kurz ASP) ist eine Viruserkrankung, die für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich endet. Einen Impfstoff gegen die Seuche gibt es noch nicht.

Für andere Haus- und Wildtiere sowie für Menschen ist die Erkrankung ungefährlich: Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch hat keine gesundheitlichen Auswirkungen.

Zur Bekämpfung der ASP hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt erlassen.

Die Allgemeinverfügung zum Download sowie weitere Informationen zur ASP finden sich auf der Webseite des Landkreises.

Informationen zur ASP gibt es auch auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Was kann jeder einzelne tun?

  • Keine Wurst- und Fleischabfälle liegenlassen
  • Auffällige Tiere beim zuständigen Veterinäramt melden
  • Hunde vorsichtshalber beim Spazierengehen an die Leine nehmen