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Gemeindewerke

Informationspflichten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim gemäß Art. 13 DSGVO, sowie §31 HDSIG und §50 HDSIG – Gemeindewerke

Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Gemeindewerken der Gemeinde Seeheim-Jugenheim.

 

Zwecke der Verarbeitung und dazugehörige Rechtsgrundlagen

Jede Verarbeitung in den genannten Bereichen ist an einen Zweck gebunden.

Neben der Ausübung gesetzlicher und satzungsrechtlicher Vorgaben (Rechtsgrundlage hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. e) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 DSGVO, sowie §3 Abs. 1 HDSIG, §20 Abs. 1 HDSIG, §21 HDSIG, §22 HDSIG, §24 HDSIG, §43 HDSIG, §45 HDSIG), werden Daten zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Des Weiteren erfolgen Verarbeitungen zur Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse oder der Ausübung öffentlicher Gewalt liegen (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO).

 

Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der o.g. Zwecke an die internen Fachbereiche und Gremien übermittelt, welche zur Abwicklung der Vorgänge zuständig sind.

Je nach Zweck erfolgt die Übermittlung personenbezogener Daten auch an externe Stellen. Dies können andere öffentliche Behörden, Bundes-, Landesämter und Kommunalämter, Versorger (Deutsche Telekom, Entega, GGEW, Unitymedia), Abwasserverband, Gemeinschaftskasse Darmstadt-Dieburg, Gerichte, sowie Hausverwaltungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfungen, ausführende Kooperationspartner und Firmen, Architekten, Vermesser, Baubeauftragte, Straßenbaulastträger oder auch berechtigte Personen sein.

 

Darüber hinaus werden Daten auch an externe Dienstleister übermittelt, welche uns in der Abwicklung unterstützen. Die Übermittlung der Daten findet ausschließlich innerhalb der EU/des EWR statt. Mit jedem relevanten externen Dienstleister wurde einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) geschlossen.