Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung

Wie heizen wir in Zukunft unsere Häuser und kommunalen Gebäude? Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf der Kommune? Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen lokal zur Verfügung? Welche Versorgung ist möglichst effizient? Unter anderem diese Fragestellungen werden rund um die kommunale Wärmeplanung untersucht, Seeheim-Jugenheim ist bis Mitte 2028 nach Wärmeplanungsgesetz verpflichtet einen Wärmeplan vorzulegen. Ein wesentliches Anliegen ist es, Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist das strategische Konzept für die Wärmewende in Seeheim-Jugenheim. Ziel ist eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung. Bis 2045 sollen fossile Energieträger schrittweise ersetzt werden. Grundlage ist ein gesetzlich vorgegebener Prozess, bestehend aus einer Eignungsprüfung sowie einer Bestands- und Potentialanalyse. Der Ist-Zustand der Gemeinde wird betrachtet. Darauf aufbauend werden lokale Potenziale untersucht, zum Beispiel Abwärme oder erneuerbare Energien wie Biomasse, Geothermie und Solarenergie. Derzeit basiert die Wärmeversorgung in Seeheim-Jugenheim überwiegend auf fossilen Energieträgern: Zumeist Öl in den Bergdörfern, Gas in der Ebene. Die Wärmeplanung zeigt Wege auf, diese Strukturen langfristig zu transformieren.
Meilensteine in Seeheim-Jugenheim

Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung dient der Filterung von Teilgebieten aus Seeheim-Jugenheim, die sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wärmenetz oder einer Versorgung über Wasserstoff eignen werden. Für die Gemeinde Seeheim-Jugenheim hat das Planungsbüro Infrastruktur und Umwelt | Professor Böhm und Partner aus Darmstadt die Eignungsprüfung erstellt, welche von der Gemeindevertretung in geänderter Form beschlossen wurde.
Ergebnisse:
Seeheim-Jugenheim wurde in neun Teilgebiete untergliedert. Für jedes Teilgebiet wurden zentrale Fragestellungen geprüft, u. a. ob bereits Wärmenetze vorhanden sind, ob Wärmeliniendichten überwiegend über dem Schwellenwert liegen, ob Potenziale für erneuerbare Energien oder Abwärme bestehen und ob Großverbraucher vorhanden sind. Konnten diese Fragen überwiegend nicht positiv beantwortet werden, wurde eine zentrale Wärmeversorgung als wenig realistisch eingestuft. Dies kam für die Teilgebiete Stettbach und Steigerts heraus. Normalerweise würden diese Teilgebiete im weiteren Verlauf gezielt im Hinblick auf dezentrale Versorgungslösungen und deren Potenziale untersucht werden. Die Gemeindevertretung hat jedoch entschieden diese beiden Teilgebiete in den normalen Prozess zu integrieren.
Die Ergebnisse zeigen auch, dass eine Versorgung mit Wasserstoff für Privathaushalte unrealistisch ist. Aus Gesprächen mit der GGEW AG ist davon auszugehen, dass sich das gesamte Gebiet Seeheim-Jugenheims mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wasserstoffnetz eignet.
Häufige Fragen und Antworten
Warum ist die Kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die Wärmeversorgung verursacht einen großen Anteil der CO₂-Emissionen in Deutschland; auch in Seeheim-Jugenheim wird überwiegend mit Öl und Gas geheizt. Die Kommunale Wärmeplanung hilft dabei, langfristig eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung aufzubauen, auch, wenn es sich zunächst um ein strategisches Konzept handelt. Gleichzeitig schafft die Wärmeplanung Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger. Deutschland verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen schrittweise zu reduzieren und bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Grundlage dafür ist das Bundes-Klimaschutzgesetz. Auch auf europäischer Ebene gelten Klimaziele, insbesondere im Rahmen des European Green Deal. Die EU strebt die Klimaneutralität bis 2050 an.
Welche Gesetze gelten im Wärmesektor?
Der Wärmesektor wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene bestimmt. Wichtige Gesetze sind unter anderem:
- das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), damals Gebäudeenergiegesetz (GEG),
- das Wärmeplanungsgesetz (WPG),
- das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
- das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
- das Baugesetzbau (BauGB),
- das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung konkret für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Kommunale Wärmeplanung schafft Orientierung darüber, wie die Wärmeversorgung in Seeheim-Jugenheim künftig klimafreundlich und langfristig gesichert werden kann. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies mehr Planungssicherheit bei zukünftigen Entscheidungen rund um Heizung, Sanierung und Energieversorgung.
Die Wärmeplanung kann beispielsweise aufzeigen:
- ob und in welchen Gebieten ein Ausbau von Wärmenetzen wirtschaftlich sinnvoll und realistisch ist,
- an welchem Stellen individuelle Lösungen sinnvoll sind (siehe Frage zu (de-)zentralen Versorgungsoptionen),
- welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort genutzt werden können,
- welche langfristigen Entwicklungen im Wärmesektor zu erwarten sind.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer kann dies eine wichtige Grundlage sein, um Investitionen in Heizungsanlagen oder energetische Sanierungen besser planen zu können.
Die Kommunale Wärmeplanung selbst verpflichtet Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar zu einem Heizungswechsel. Rechtliche Vorgaben ergeben sich aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Gibt es Beratungsmöglichkeiten?
- Die Gemeinde Seeheim-Jugenheim bietet einmal im Monat in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hessen eine unabhängige, kostenfreie Energieberatung an. Auch Fragen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und dezentralen Lösungen können dort adressiert werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter 06257/990206 oder 0800/809 802 400. Weitere Informationen sowie weitere Angebote finden Sie auf der Gemeindewebseite.
- Bei der Landesenergieagentur (LEA) Hessen stehen einige Checks zur Verfügung, worüber Sie erste Einschätzung zu den Themen Modernisierung und Wärmepumpen erhalten. Auch ein Gebäude-Check des Umweltbundesamtes und des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gibt Aufschluss über die Eignung einer Wärmepumpe für Ihr Gebäude.
- Die LEA Hessen hat eine umfassende Übersicht zur Energieberatung bereitgestellt, in welcher Informationen zur Suche nach Energieberatern, deren Qualifikationen, voraussichtlichen Kosten, unterschiedlicher Beratungsarten und einen Zuschuss für diese dargestellt sind. Weitere Beratungsangebote in Form von Webinaren und Sprechstunden bietet die LEA Hessen ebenso an.
- Weiterhin bietet die Verbraucherzentrale umfassende Artikel und Informationen zu den Themenfeld Energie an, so wird hier die Funktionsweise und die Voraussetzungen für eine Wärmepumpe dargestellt, Fernwärme erklärt oder ein Überblick über Solarthermie gegeben.
Die Gemeinde Seeheim-Jugenheim steht für Fragen zur Verfügung unter umwelt@seeheim-jugenheim.de.
Was sind zentrale und dezentrale Versorgungsoptionen?
Zu den zentralen Versorgungsformen zählen insbesondere Wärmenetze oder eine Versorgung über Wasserstoff. Als mögliche Energiequellen kommen unter anderem Geothermie, Fluss- und Seewasser, Biomasse, industrielle Abwärme, Großwärmepumpen oder Solarthermie in Betracht. Dezentrale Lösungen umfassen beispielsweise Luft- und Erdwärmepumpen, solarthermische Anlagen oder vereinzelnd Pelletheizungen; es stellen individuelle Lösungen dar.
Nach dem GModG sind unter bestimmten Voraussetzungen folgende Heiztechniken zulässig: Gas- und Ölheizung, Wärmepumpe, solarthermische Anlage, Biomasse- bzw. Wasserstoff-Heizungsanlage, Wärmepumpen-Hybridheizung, Solarthermie-Hybridheizung, KWK-Anlage, Stromdirektheizung, Fernwärmeanschluss sowie andere innovative Heizungslösungen. Ab 2029 muss jedoch die Bio-Treppe berücksichtigt werden, wonach neue Öl- und Gasheizungen zu einem zunehmenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff genutzt werden muss (ab 2029: mindestens 10 %, ab 2030 mindestens 15 %, ab 2023 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 %). Von der Regelung abweichen kann man ggf. mit einer Kombination aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Solarthermieanlagen oder Wärmepumpenhybridheizungen.
Was wird in der Bestandsanalyse untersucht?
Die Bestandsanalyse untersucht den aktuellen Aufbau der Wärmeversorgung einer Kommune, den Status Quo und ist Grundlage für das später folgende Zielszenario. Untersucht werden beispielsweise der Wärmebedarf bei Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden; die eingesetzten Energieträger, bestehende Wärmeinfrastrukturen (Gas- oder Wärmenetze) oder der energetische Zustand der Gebäude. Die Daten werden im Wärmeplan dann textlich, grafisch, tabellarisch und kartografisch dargestellt.
Was wird in der Potentialanalyse untersucht?
Die Potenzialanalyse untersucht, welche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Zukunft bestehen. Dabei geht es sowohl um Einsparpotenziale als auch um erneuerbare Wärmequellen. Auch die Speicherung von Wärme oder unvermeidbare Abwärme Quellen werden betrachtet.
Die systematische Analyse zeigt auf, welche Technologien und Versorgungsformen in verschiedenen Teilgebieten der Kommune sinnvoll und wirtschaftlich sein können.
Werden Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess beteiligt?
Ja, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie weitere Akteure werden im Verlauf der Wärmeplanung eingebunden werden. Dies kann über Informationsveranstaltungen, Workshops oder Beteiligungsformate erfolgen. Bei Fragen und Anliegen melden Sie sich bereits jetzt unter umwelt@seeheim-jugenheim.de.
