Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Rückschnitt von Grün und Straßenreinigung


Der Spätsommer ist in vollem Gange und Bäume, Sträucher und weiteres Grün zeigen sich in schönster Pracht. Wenn Äste allerdings über die Grundstücksgrenze ragen und Fußgänger gezwungen sind, auf die Straße oder den gegenüberliegenden Gehweg auszuweichen, sind Grundstückseigentümer gefragt. Zu deren Pflichten gehört es, Äste, Sträucher oder Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen, regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, erinnert das kommunale Ordnungsamt. Insbesondere ist beim Rückschnitt darauf zu achten, dass die Straßenbeleuchtung frei bleibt, Verkehrsschilder nicht verdeckt werden und die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen oder auch der Müllabfuhr ohne Probleme erfolgen kann. Das Lichtraumprofil, das dabei eingehalten werden muss, beträgt bei Gehwegen eine Höhe von 2,50 Meter und bei Fahrbahnen 4,50 Meter. Nach der Satzung über die Straßenreinigung sind Grundstückseigentümer zudem dazu angehalten, Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Parkplätze und Straßenrinnen in der Breite ihres Grundstücks regelmäßig zu reinigen.

Detaillierte Informationen zu den Straßenreinigungspflichten finden sich in der Straßenreinigungssatzung auf der Gemeinde-Webseite. Die Regelungen zum Rückschnitt sind im Hessischen Straßengesetz § 27 Absatz 5 nachzulesen.