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Letztes Jahr der Förderung Dorfentwicklung steht bevor


Seit 2020 ist Seeheim-Jugenheim Teil des Programms „Förderung der Dorfentwicklung in Hessen – hessisches Dorfentwicklungsprogramm“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ziel des Programms ist es, die Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken und die Ortskerne nachhaltig zu beleben und zu modernisieren. Während des Förderzeitraums stehen sowohl Kommunen als auch privaten Projektträgern vielfältige Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Das letzte Förderjahr steht nun bevor: Noch bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres können Zuschüsse für private Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen beantragt werden. Bürgermeisterin Birgit Kannegießer appelliert daher an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die Gelegenheit zu nutzen und sich über die bestehenden Fördermöglichkeiten beraten zu lassen. Insbesondere aus den kleineren Ortslagen sind bislang nur wenige Anträge eingegangen.

Die hessische Dorfentwicklung möchte lebendige und zukunftsfähige ländliche Räume stärken. Dabei steht der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ im Fokus. Zu den Maßnahmen, die die Dorfentwicklung unterstützt, gehören neben öffentlichen Maßnahmen ebenso private wie die umfassende Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden, die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher oder gewerblicher Gebäude zu Wohnraum sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz. Auch die Gestaltung von Hof- und Freiflächen kann förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass geplante Vorhaben im ausgewiesenen Fördergebiet liegen und zum Charakter des Dorfes oder Ortsteils passen. In Seeheim-Jugenheim sind entsprechende Maßnahmen in Jugenheim, Balkhausen, Stettbach, Ober-Beerbach und Malchen förderfähig. Seeheim konnte aufgrund seiner größeren Einwohnerzahl in das aktuelle Förderprogramm nicht aufgenommen werden.

Seit Laufzeitbeginn des Dorfentwicklungsprogramms wurden Zuschüsse für 22 private Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen in der Gemeinde bewilligt: 19 davon in Jugenheim, zwei in Stettbach sowie eine in Malchen. In der Regel beträgt der Zuschuss 35 Prozent der Nettokosten, wobei eine Obergrenze von 45.000 Euro pro Vorhaben gilt. Für Maßnahmen an Einzelkulturdenkmälern oder ehemaligen Wirtschaftsgebäuden können sogar bis zu 60.000 Euro gewährt werden. Auch Neubauten sind förderfähig, wenn es sich beispielsweise um einen Ersatzbau handelt.

Ansprechpartner für Projektanträge in Seeheim-Jugenheim sind Ursula Brechel von der Dorf- und Regionalentwicklung beim Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie der Architekt Ingo Rohleder. Sie bieten kostenlose und unverbindliche Beratungstermine an, um unter anderen zu Gestaltung, Förderfähigkeit und konkrete Antragstellung Auskunft zu geben. Die von der Gemeinde Seeheim-Jugenheim mitfinanzierte Beratung ist Voraussetzung für die Antragstellung und liefert darüber hinaus den potenziellen Bauherren wertvolle Tipps zum Umgang mit ihrem historischen Gebäude.

Kontakt

Ursula Brechel, Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Tel. 06151/881-2111, E-Mail u.brechel@ladadi.de

Ingo Rohleder, Städtebaulicher Berater, Tel. 06151/5994984, E-Mail plan.rohleder@online.de

 

Detaillierte Informationen zur Dorfentwicklung finden sich auf der Webseite des Landkreises unter www.ladadi.de, Suche „Dorfentwicklung“ sowie auf der Gemeinde-Webseite.

Auf dem Bild: Ein Beispiel für eine Sanierungsmaßnahme, die im Rahmen der Dorfentwicklung unterstützt wurde, ist das Wohngebäude in der Hauptstraße in Jugenheim, das an das sogenannte Roseneck angrenzt.