Schöffen für Ortsgerichte gesucht
Sie beglaubigen Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden, erteilen Sterbefallanzeigen und sichern Nachlässe, schätzen Grundstücke und stellen Grundstücksgrenzen fest: Ortsgerichtsschöffen stellen eine wichtige Stütze in einer Kommune dar. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist das Ehrenamt für den Ortsgerichtsbezirk Seeheim-Jugenheim I (Seeheim, Malchen, Ober-Beerbach, Stettbach und Steigerts) und II (Jugenheim und Balkhausen) neu zu besetzen. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben.
Ortsgerichtsschöffen gehören dem Ortsgericht an, einer Hilfsbehörde der Justiz. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung vom Direktor des Amtsgerichts in Darmstadt für die Dauer von zehn Jahren ernannt. Voraussetzung für die Ernennung ist, dass die Schöffin beziehungsweise der Schöffe in dem jeweiligen Ortsgerichtsbezirk wohnt, sich mit der Gemeinde verbunden fühlt, Interesse an rechtlichen und organisatorischen Aufgaben mitbringt sowie unbescholten ist und allgemeines Vertrauen genießt. Nicht zugelassen sind Personen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten betreuen oder als Rechtsanwalt oder Notar tätig sind.
Wer Interesse hat, sich als Schöffin oder Schöffe für das Ortsgericht in Seeheim-Jugenheim zu bewerben, kann sich mit einem schriftlichen Lebenslauf beim Gemeindevorstand der Gemeinde Seeheim-Jugenheim, Schulstraße 12, 64342 Seeheim-Jugenheim, bewerben. Die Bewerbung sollte spätestens am 15. Mai vorliegen. Für Rückfragen steht Nadine Muth vom Büro der Gremien unter der Telefonnummer 06257/990-110 oder per E-Mail unter gremien@seeheim-jugenheim.de zur Verfügung.
Foto: Andreas Heidenreich

