Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Online oder über Ablesekarten


Zum Ende des Jahres sind Grundstückseigentümer aufgefordert, die Wasserzählerstände abzulesen und die Daten an die Gemeindewerke zu übermitteln. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in der Kommune nutzen dafür das Online-Verfahren: Die Daten von rund 3.000 Zählern wurden im vergangenen Jahr online weitergegeben, rund 3.500 Zählerstände wurden per Ablesekarte übermittelt. Freigeschaltet ist das Online-Portal auf der Gemeinde-Webseite ab dem 8. Dezember. Das ist gleichzeitig auch der Stichtag für die Benachrichtigung per E-Mail sowie den Versand der Ablesekarten per Briefpost.

Die Zählerstände – ob online oder mit Ablesekarte – müssen den Gemeindewerken bis spätestens Montag, den 8. Januar, vorliegen, da ansonsten der Wasserverbrauch geschätzt werden muss.

Auf Basis der Zählerstände werden die Benutzungsgebühren für den Wasserbezug und die Abwasserentsorgung unter Verrechnung der Vorauszahlungen ermittelt; die entsprechenden Bescheide hierzu folgen voraussichtlich Ende Januar. Die Angaben sind zugleich die Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen im kommenden Jahr.