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Gemeindevertretung hat neue Hebesatzordnung beschlossen


In ihrer Sitzung am 15. Juni hat die Gemeindevertretung die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer für das Jahr 2023 beschlossen.  

Die Hebesätze betragen für die Grundsteuer B (Grundstücke) und die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 850 Prozentpunkte. Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 390 Prozentpunkte. Die Bescheide gehen den Bürgerinnen und Bürgern ab Ende Juli mit der Briefpost zu.  

Der Beschluss der Gemeindevertretung für die neue Hebesatzordnung wurde notwendig, um an dieser Stelle zur Finanzierung des Haushalts der Gemeinde beizutragen.

Die neue Hebesatzordnung findet sich hier.