Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Hohe Waldbrandgefahr


Bereits Ende Juni hatte das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Forsten, Weinbau, Jagd und Heimat auf die zunehmende Waldbrandgefahr in Hessen hingewiesen und zu besonderer Vorsicht beim Aufenthalt in Wald und Natur gebeten. Aufgrund der anhaltenden trockenen Witterung mit landesweit ausbleibenden oder nicht ausreichenden Niederschlägen in Verbindung mit hohen Temperaturen wurde am 3. August die erste von zwei Alarmstufen für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Dies stellt unter anderem eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten Waldbereiche sicher. 

Das Forstministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, insbesondere mit Blick auf die aktuell intensive Freizeitnutzung im Wald, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden darüber hinaus gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Eine möglichst genaue Ortsbeschreibung – etwa über Rettungspunkte, Wegekreuzungen oder markante Orientierungspunkte – hilft den Einsatzkräften, schnell zu reagieren. 

Weitere Informationen unter www.landwirtschaft.hessen.de/wald/waldbrandgefahr.