Zwei neue Schiedspersonen
Über zwei Amtsperioden von 11 Jahren waren Sigrid Seidel und ihr Stellvertreter Wolfgang Weber als Schiedspersonen in Seeheim-Jugenheim ehrenamtlich tätig. Jetzt haben sie das Amt an Jörg Hoffmann und Jens Eggert im Kampe übergeben, die von der Gemeindevertretung im letzten Jahr als neue Schiedspersonen für fünf Jahre gewählt worden waren und vor Kurzem vom Amtsgericht Darmstadt vereidigt wurden.
Keine weitere Amtsperiode als Schiedsfrau in Seeheim-Jugenheim tätig zu sein, fällt Sigrid Seidel nicht leicht, hat die mittlerweile 76-Jährige das Amt, mit Wolfgang Weber an ihrer Seite, doch mit viel Engagement und Hingabe ausgeübt. Bürgermeisterin Birgit Kannegießer nutzte die offizielle Amtsübergabe, um sich bei den beiden langjährigen Schiedspersonen für ihren Einsatz aufs Herzlichste zu bedanken. Ihre Erfolgsquote spricht für sich: In 90 Prozent der bei ihnen eingegangenen Konflikte konnten sie mit einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung vor Ort erreichen und damit Gerichte entlasten.
„Schlichten statt richten“, das ist nun die Aufgabe von Jörg Hoffmann und seinem Stellvertreter Jens Eggert im Kampe. Beide bringen Berufserfahrung im Bereich Mediation mit, was ihnen in ihrem neuen Ehrenamt sicherlich zugutekommt. Vorwiegend sind es die klassischen Nachbarschaftsstreitigkeiten, die beim Schiedsamt landen: Hecken oder Bäume wachsen über den Zaun, Grundstücksgrenzen werden nicht eingehalten, Lärm oder Gerüche der Nachbarn stören. Die Schlichter, die regelmäßig an Fortbildungen beim Bund der deutschen Schiedspersonen teilnehmen, helfen als Unparteiische, eine gemeinsame Einigung zu finden. Das Ziel: Den Konflikt zu lösen, ohne wie in der Regel bei Gericht einen Sieger und einen Verlierer zu bestimmen.
Auf dem Bild (jeweils von links): Die neuen Schiedspersonen in Seeheim-Jugenheim Jörg Hoffmann und Jens Eggert im Kampe (beide außen) mit den bisherigen Amtsinhabern Wolfgang Weber und Sigrid Seidel gemeinsam mit Bürgermeisterin Birgit Kannegießer (Mitte) bei der offiziellen Amtsübergabe.
Foto: Nadine Muth / Gemeinde Seeheim-Jugenheim
Der Weg zum Schiedsamt
Bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten aber auch bei Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder Bedrohung muss das Schiedsamt eingeschaltet werden, bevor bei Gericht eine Klage eingereicht werden kann. Jeder Bürger kann das Schiedsamt anrufen und eine Schlichtung beantragen. Die Schiedsperson lädt dann zu einer Schlichtungsverhandlung verpflichtend ein. Das Schlichtungsergebnis ist im Idealfall ein Vergleich, der für die beiden Parteien protokolliert wird und 30 Jahre rechtsgültig ist. Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht oder notarielle Angelegenheiten sind dagegen nicht Sache des Schiedsamts.
Die Nutzung des Schiedsamts ist nicht kostenfrei, aber mit einer Verfahrensgebühr von durchschnittlich 50 Euro wesentlich günstiger, als der Gang zum Rechtsanwalt.
Kontakt zum Schiedsamt Seeheim-Jugenheim:
Jörg Hoffmann und Jens Eggert im Kampe, Tel. 06257/990-499, E-Mail schiedsamt@seeheim-jugenheim.de.

