Frau arbeitet mit einem Tablet 

Allgemeine Informationspflichten

Informationspflichten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim gemäß Art. 13 DSGVO, sowie §31 HDSIG und §50 HDSIG

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Bürgermeister Alexander Kreissl

Schulstraße 12

64342 Seeheim-Jugenheim

E-Mail: gemeindeverwaltung@sseheim-jugenheim.de

Tel.: 06257 / 9900

 

Kontaktdaten des kommunalen Datenschutzbeauftragten

Marion Raabe

Schulstraße 12

64342 Seeheim-Jugenheim

E-Mail: datenschutz@seeheim-jugenheim.de

Tel.: 06257 / 9900

 

Zwecke der Verarbeitung und dazugehörige Rechtsgrundlagen

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausübung gesetzlicher und satzungsrechtlicher Vorgaben (Rechtgrundlagen hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) bzw. e) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 DSGVO, sowie §3 Abs. 1 HDSIG, §20 Abs. 1 HDSIG, §21 HDSIG, §22 HDSIG, §24 HDSIG, §43 HDSIG, §45 HDSIG), ggf. auch auf freiwilliger Basis gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, sowie §46 HDSIG.

 

Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der o.g. Zwecke an die internen und externen Stellen übermittelt, welche zur Abwicklung der Vorgänge zuständig sind. 

Darüber hinaus werden Daten auch an externe Dienstleister übermittelt, welche uns in der Abwicklung unterstützen. Die Übermittlung der Daten findet ausschließlich innerhalb der EU/des EWR statt. Mit jedem relevanten externen Dienstleister wurde einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) geschlossen.

 

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Zwecks erforderlich ist. Nach Beendigung des Zwecks werden die Daten gelöscht oder vernichtet, sofern dem keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigtes bzw. öffentliches Interesse entgegenstehen.

 

Betroffenenrechte

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, sowie §52 HDSIG) mit Berücksichtigung der Einschränkungen des §26 HDSIG und §33 HDSIG, Berichtigung (Art. 16 DS-GVO, sowie §53 HDSIG) und Löschung (Art. 17 DS-GVO, sowie §53 HDSIG) Ihrer Daten mit Berücksichtigung der Einschränkungen des §34 HDSIG. Zudem können Sie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sofern dem keine anderen Regelungen entgegenstehen (Art. 18 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ggf. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DS-GVO mit Berücksichtigung der Einschränkungen des §35 HDSIG.

 

Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO, Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO bzw. §46 HDSIG

Bei Einwilligung haben Sie jederzeit das Recht Ihre Einwilligung zu widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt gilt Ihr Widerruf. Die Verarbeitung während Ihrer gegebenen Einwilligung bleibt hiervon unberührt.

 

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde

Sie können sich jederzeit an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde oder jede andere Aufsichtsbehörde wenden. Der für die Gemeinde Seeheim-Jugenheim verantwortliche Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch

Postfach 3163

65021 Wiesbaden

Deutschland

Tel.: +49(0)611 / 1408 0

Fax: +49(0)611 / 1408 900

Email: poststelle@datenschutz.hessen.de

 

Weiterführende Informationen

Für weiterführende Informationen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeinde Seeheim-Jugenheim, sowie deren kommunaler Datenschutzbeauftragter unter den o.g. Kontakten gerne zur Verfügung.