Blick auf das Sparkassengebäude

Ortsgericht

DaS Ortsgericht

Hilfe ohne Umwege

Ortsgerichte gibt es in allen hessischen Gemeinden. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz und aufsichtsrechtlich in die Justizverwaltung eingebunden. Das Amtsgericht Darmstadt ist die Dienstaufsichtsbehörde unserer Ortsgerichte. In Seeheim-Jugenheim gibt es das Ortsgericht Seeheim (zuständig für die Ortslagen Seeheim, Malchen, Ober-Beerbach, Stettbach, Steigerts) und das Ortsgericht Jugenheim (zuständig für die Ortslagen Jugenheim und Balkhausen).

Jedes Ortsgericht hat einen ehrenamtlichen Ortsgerichtsvorsteher. Dieser wird auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Aufgaben der Ortsgerichte:

Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.
Diese sind:

Ansprechpartner:

Herr Heiko Merz
Ortsgerichtsvorsteher Seeheim
Betriebshof, Breslauer Str. 16
Telefon: 06257/962247
oder       06257/9440568

Sprechzeiten: Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr, Do. 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Herr Rainer Grimm
Ortsgerichtsvorsteher Jugenheim
Am Dahrsberg 6
Telefon: 06257/5583
Sprechzeiten nach Vereinbarung

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Blick auf einen Ortsteil im Odenwald