Ortsgericht
DaS Ortsgericht
Hilfe ohne Umwege
Ortsgerichte gibt es in allen hessischen Gemeinden. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz und aufsichtsrechtlich in die Justizverwaltung eingebunden. Das Amtsgericht Darmstadt ist die Dienstaufsichtsbehörde unserer Ortsgerichte. In Seeheim-Jugenheim gibt es das Ortsgericht Seeheim (zuständig für die Ortslagen Seeheim, Malchen, Ober-Beerbach, Stettbach, Steigerts) und das Ortsgericht Jugenheim (zuständig für die Ortslagen Jugenheim und Balkhausen).
Jedes Ortsgericht hat einen ehrenamtlichen Ortsgerichtsvorsteher. Dieser wird auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Aufgaben der Ortsgerichte:
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.
Diese sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Ansprechpartner:
Herr Heiko Merz
Ortsgerichtsvorsteher Seeheim
Betriebshof, Breslauer Str. 16
Telefon: 06257/962247
oder 06257/9440568
Sprechzeiten: Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr, Do. 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Herr Rainer Grimm
Ortsgerichtsvorsteher Jugenheim
Am Dahrsberg 6
Telefon: 06257/5583
Sprechzeiten nach Vereinbarung

