Ausländerbeirat
Ausländerbeirat
Der Ausländerbeirat berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist ein Ausländerbeirat einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose.
Sofern im Vorfeld der gemeindlichen Ausländerbeirats-Wahl keine Wahlvorschläge eingereicht werden, ist nach § 89 HGO eine Integrations-Kommission einzurichten.
Für die Wahl am 15. März 2026 liegen wieder Wahlvorschläge zur Wahl eines Ausländerbeirates vor.
Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (AGAH) stellt für die Wahl Informationen über folgenden LInk zur Verfügung.
