Vogelgrippe im Landkreis
Am Sonntag (2. November) hatte der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem eine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet vorsieht und seit Montag gilt. Eine in der Landbachaue in Bickenbach tot aufgefundene Graugans ist nun positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Somit gibt es den ersten Fall der hochpathogenen aviären Influenza, auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, im Landkreis Darmstadt-Dieburg. „Wir haben am Wochenende vorausschauend gehandelt, weil wir uns der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens in Südhessen und der stark zugenommenen Zugbewegungen der Wildvögel bewusst waren“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und Vize-Landrat Lutz Köhler, „es war nur eine Frage der Zeit, bis die Vogelgrippe auch zu uns kommt. Nun müssen wir an die Menschen im Landkreis appellieren, uns bei der Bekämpfung der Seuche zu helfen.“
Was sollte man tun, wenn man einen toten Vogel findet?
Wer einen toten Vogel findet, sollte diesen unter keinen Umständen berühren. Zum einen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, weil das Virus in seltenen Fällen auch Menschen schaden kann. Zum anderen, um die Seuche nicht weiter zu verbreiten. Kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse oder Zugvögel sollen per E-Mail an das Veterinäramt des Landkreises unter veterinaeramt@ladadi.de gemeldet werden. Falls möglich bitte die Vogelart nennen und den genauen Fundort, vorzugsweise unter Angaben der Geo-Koordinaten sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.
Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Ein kleiner Vogel in der Größe bis zu einer Taube, der etwa auf dem eigenen Grundstück gefunden wird, darf im Restmüll – nicht im Biomüll – entsorgt werden. In dem Fall sollten Handschuhe getragen werden und das Tier in eine auslaufsichere Tüte gepackt werden. Um die Entsorgung größerer Vögel oder einer großen Anzahl von toten Singvögeln oder Tauben kümmert sich das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Die derzeit gültige Allgemeinverfügung und ihre Begründung gibt es auf der Landkreis-Webseite.

