Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Erhöhte Brandgefahr


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Wald- und Flächenbrandgefahr (Waldbrandstufe 4) ist das Verbrennen von Gartenabfällen (wie Laub, Baumschnitt oder Astwerk) bis auf Weiteres untersagt.

Bitte nutzen Sie für die Entsorgung Ihrer Gartenabfälle die vorhandenen Grünabfall-Sammelstellen oder die Biotonne.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt dient.
Sobald sich die Lage entspannt und ein gefahrloses Verbrennen wieder möglich ist, informieren wir Sie umgehend.