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Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl


Zur bevorstehenden vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar hat die Gemeinde Seeheim-Jugenheim auf ihrer Webseite Hinweise zum Versand der Wahlbenachrichtigungen sowie zur Briefwahl zusammengestellt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 2. Februar an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Seeheim-Jugenheim versandt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte sich bis spätestens 7. Februar mit dem Wahlamt der Gemeinde in Verbindung setzen: unter Tel. 06257/990-380. 

Grundsätzlich empfiehlt das Wahlamt aufgrund der verkürzten Fristen für die Briefwahlzeit am 23. Februar direkt wählen zu gehen. Wer dennoch per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte dies am besten beim Briefwahlamt im Bürgerbüro (Verwaltungsgebäude am Georg-Kaiser-Platz 3) tun. Bitte beachten: Die kompletten Briefwahlunterlagen mit Stimmzetteln liegen dem Wahlamt frühestens ab dem 3. Februar vor.

Zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr 8 bis 12 Uhr und Do 14 bis 18 Uhr) gibt es extra zur Wahl eine Sonderöffnungszeit am Samstag, dem 15. Februar. Von 8 bis 12 Uhr hat das Briefwahlbüro an diesem Tag für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Mitzubringen sind der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung.

Die weiteren Hinweise zur Wahl finden sich hier.