Zeitungen in einem Zeitungsständer beim Händler

Regelmäßiger Rückschnitt


Wenn Äste, Sträucher oder Hecken über die Grundstücksgrenze ragen, sind Grundstückseigentümer gefragt! Zu deren Pflichten gehört es, Gartengrün, was in den öffentlichen Verkehrsraum wächst, regelmäßig zurückzuschneiden, erinnert das kommunale Ordnungsamt. Fußgänger sollen nicht gezwungen sein, auf die Straße oder den gegenüberliegenden Gehweg auszuweichen. Insbesondere ist beim Rückschnitt darauf zu achten, dass die Straßenbeleuchtung frei bleibt, Verkehrsschilder nicht verdeckt werden und die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen oder auch der Müllabfuhr ohne Probleme erfolgen kann. Nach der Satzung über die Straßenreinigung sind Grundstückseigentümer zudem dazu angehalten, Fahrbahnen, Rad- und Gehwege sowie Parkplätze und Straßenrinnen in der Breite ihres Grundstücks regelmäßig zu reinigen.

Detaillierte Informationen zu den Straßenreinigungspflichten finden sich auf der Webseite der Gemeinde unter www.seeheim-jugenheim.de. Die Regelungen zum Rückschnitt sind im Hessischen Straßengesetz § 27 Absatz 5 nachzulesen.