Nur noch Notbetreuung in den KiTas
Nachdem die Landesregierung die Schließung aller Kindertagesstätten in Hessen ab Montag, dem 16. März, bis voraussichtlich 19. April (Ende der Osterferien) verfügt hat, wird in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim eine Notbetreuung eingerichtet. Hierbei steht jeder Träger für die Notbetreuung in eigener Verantwortung.
Laut der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung vom 13. März darf nur ein sehr begrenzter Personenkreis aus bestimmten Berufsgruppen diesen Notdienst nutzen. Und dies auch nur, wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende diesen Berufsgruppen angehören. Die Verordnung benennt ausdrücklich die Berufsgruppen, die eine Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen dürfen. Dazu gehören unter anderem alle medizinischen und pflegerischen Fachkräfte, Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes, Richter, Staatsanwälte und sowie Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzugs.
Für alle anderen Kinder gilt ein Betretungsverbot, das sich auch auf die Betreuung durch Tageseltern erstreckt. „Ich weiß, wie schwierig das für alle Eltern ist und vor welche Herausforderungen sie gestellt werden. Aber wir müssen alles versuchen, um eine weitere ungebremste Verbreitung der Pandemie zu verhindern und ältere Menschen und Immungeschwächte schützen“, so Bürgermeister Alexander Kreissl.
Die Erziehungsberechtigten werden von den KiTa-Leitungen über die Elternbeiräte informiert. Die Anmeldungen zur Notbetreuung sind über die jeweilige Einrichtung mit einem entsprechenden Arbeitgebernachweis durchzuführen.
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden sich umfassende Informationen zum Umgang in Sachen Corona-Virus in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen:
Hier ist auch die Zweite Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der Originalfassung zu finden:
