Ab April keine KiTa-Beiträge
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 30. März beschlossen, die Erhebung von Kindergartengebühren und Verpflegungsentgelten in den kommunalen Betreuungseinrichtungen zur Entlastung der Eltern in der Corona-Krise ab April bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs auszusetzen. Bei Kindern, die in der Notbetreuung sind, erfolgt die Abrechnung der Gebühr tageweise. Die Gemeindeverwaltung schließt sich damit dem Weg der anderen Kommunen im Landkreis an, dass für März keine Erstattung erfolgt und ab April auf die Beiträge verzichtet wird. Kirchlichen wie anderen freien Trägern wird ebenfalls empfohlen, die Regelung zu übernehmen.
