Urkundenservice
So vielfältig wie die Lebenssituationen sind oft auch die Anforderungen, etwas urkundlich nachweisen zu lassen. So benötigen Sie zum Beispiel Urkunden, um heiraten zu können, Erbangelegenheiten zu regeln oder Versicherungsleistungen zu erhalten.
Die häufigsten Fragen in Kürze
1. In welchen Fällen bekomme ich Urkunden beim Standesamt Seeheim-Jugenheim?
Geburtsurkunde
- wenn die Geburt in Seeheim-Jugenheim oder Alsbach-Hähnlein stattgefunden hat
- wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
Eheurkunde
- wenn die Ehe in Seeheim-Jugenheim oder Alsbach-Hähnlein stattgefunden hat
- Wenn die Ehe im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag nachbeurkundet wurde
Lebenspartnerschaftsurkunde
- wenn die Lebenspartnerschaft in Seeheim-Jugenheim begründet wurde
- Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
Sterbeurkunde
- wenn der Sterbefall in Seeheim-Jugenheim stattgefunden hat
- wenn der Sterbefall im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde
2. Wer bekommt Urkunden?
Berechtigt sind gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes:
- Ehegatten
- Vorfahren
- Abkömmlinge
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
- Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden
3. Wie bekomme ich Urkunden?
- Anforderung schriftlich – bitte legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie die Gebühr in bar bei.
- Anforderung persönlich zu unseren Öffnungszeiten
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie, falls vorhanden, Stammbuch oder entsprechende alte Urkunden mit.
4. Welche Gebühren fallen an?
- je Urkunde 11,00 €
- für jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der selben Urkunde 5,50 €
Gebührenübersicht Geburt:
Beurkundung einer Geburt | gebührenfrei |
Geburtsurkunde | 11,00 € |
Internationale Geburtsurkunde | 11,00 € |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird |
5,50 € |
Gebührenübersicht Heirat:
Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn deutsches Recht zu beachten ist | 42,00 € |
Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn zusätzlich ausländisches Recht zu beachten ist | 21,00 € |
Eheurkunde | 11,00 € |
internationale Eheurkunde | 11,00 € |
Anlegung eines Eheregisters auf Antrag | 84,00 € |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird |
5,50 € |
Gebührenübersicht Sterbefall:
Beurkundung eines Sterbefalls | gebührenfrei |
Sterbeurkunde | 11,00 € |
internationale Sterbeurkunde | 11,00 € |
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird |
5,50 € |
Leichenpass | 28,00 € |
Weitere Gebühren:
Eidesstattlichen Versicherung | 32,00 € |
Erklärung zur Namensführung | 21,00 € |
Bescheinigung über eine Namensänderung | 11,00 € |
Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie | 11,00 € |
Auskunft aus dem Personenregister, z. B. Geburtszeit | 5,50 € |
Urkundenarten:
Beglaubigte Abschriften aus den Registern
- sind am aussagekräftigsten und werden z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt.
Internationale Urkunden
- sind tabellarische Urkunden für das Ausland. Sie werden in allen Sprachen der Europäischen Union ausgestellt.
Nachweise über die Geburt
- beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
Nachweise über die Eheschließung
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde
Nachweis über den Sterbefall
- beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
Urkundenbestellung:
Bestellung persönlich oder schriftlich
Immer erforderliche Angaben bei Urkundenbestellungen:
- Vorname, Familienname, Geburtsname und Adresse
- Verwandtschaftsverhältnis zu demjenigen, den die Urkunde betrifft
- welche Urkunde(n) wird/werden benötigt und
- Zweck der Urkunde
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Gebühr – bitte in bar begleichen.
Zusätzliche Angaben bei Urkunden über die Geburt:
- Geburtsdatum
- Geburtsort (Ortsteil)
Zusätzliche Angaben Urkunden über die Heirat:
- Vorname, Familienname, Geburtsname des anderen Ehegatten
- Heiratsdatum
- Heiratsort
Zusätzliche Angaben Urkunden über die Lebenspartnerschaft:
- Vorname, Familienname, Geburtsname des anderen Partners
- Datum der Begründung
- Ort der Begründung
Zusätzliche Angaben Urkunden über einen Sterbefall:
- Vorname, Familienname und Geburtsname des Verstorbenen
- Sterbedatum
- Sterbeort
Bestellung per Post:
Eine formlose Anforderung der Urkunden per Post (Gebühr bitte in bar beilegen) ist ebenfalls möglich.
Standesamt Seeheim-Jugenheim
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefax: 06257/990-487
Telefonische Bestellungen sind nicht möglich!