Reisepässe
Gebühren:
Reisepass, Neubeantragung über 24 Jahre | 60,00 € | |
Reisepass, Neubeantragung unter 24 Jahre | 37,50 € | |
2. Reisepass über 24 Jahre | 60,00 € | |
2. Reisepass unter 24 Jahre | 37,50 € | |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | |
Reisepass 48 Seiten über 24 Jahre | 82,00 € | |
Reisepass 48 Seiten unter 24 Jahre | 59,50 € | |
Express Reisepass 32 Seiten über 24 Jahre | 92,00 € | |
Express Reisepass 32 Seiten unter 24 Jahre | 69,50 € | |
Express Reisepass 48 Seiten über 24 Jahre | 114,00 € | |
Express Reisepass 48 Seiten unter 24 Jahre | 91,50 € |
Sie benötigen zur Beantragung:
- den alten Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn er ungültig ist
oder - bei Verlust des alten Reisepasses oder bei Erstbeantragung eines Reisepasses den Personalausweis oder die Geburtsurkunde
oder - bei Neubeantragung wegen Eheschließung, die Bescheinigung der Namensführung oder die Heiratsurkunde
- ein aktuelles Passbild mit biometrischen Merkmalen nicht älter als 3 Monate
Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist für die Ausstellung eines Reisepasses die Zustimmung der/des Sorgeberechtigten erforderlich. Als Vormund legen Sie bitte die Bestallungsurkunde vor. Die Unterschriften sind bei Antragstellung persönlich im Bürgerbüro zu leisten.
Die Abholung:
Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass bei Abholung der neuen Dokumente mit. Dieser wird dann von uns entwertet oder eingezogen.
Sie können eine Person bevollmächtigen Ihren Reisepass abzuholen. Der Bevollmächtigte benötigt hierzu Ihr altes Dokument, eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen Ausweis um seine Identität nachzuweisen.
Der vorläufige Reisepass:
Er wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und auch die Bearbeitungszeit eines Express-Reisepasses (ca. 3 Werktage) Ihren Abreisezeitpunkt überschreitet. Hierfür benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung eines Reisepasses.