Hilfe ohne Umwege: das Ortsgericht
Ortsgerichte gibt es in allen hessischen Gemeinden. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz und aufsichtsrechtlich in die Justizverwaltung eingebunden. Das Amtsgericht Darmstadt ist die Dienstaufsichtsbehörde unserer Ortsgerichte. In Seeheim-Jugenheim gibt es das Ortsgericht Seeheim (zuständig für die Ortslagen Seeheim, Malchen, Ober-Beerbach, Stettbach, Steigerts) und das Ortsgericht Jugenheim (zuständig für die Ortslagen Jugenheim und Balkhausen).
Jedes Ortsgericht hat einen ehrenamtlichen Ortsgerichtsvorsteher. Dieser wird auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Aufgaben der Ortsgerichte:
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.
Diese sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Ihre Ansprechpartner:
Herr Heiko Merz
Ortsgerichtsvorsteher Seeheim
Bergstraße 20, Haus Hufnagel
Telefon: 06257/96 22 47
oder 06257/990-104
Sprechzeiten: Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr, Do. 17:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Herr Rainer Grimm
Ortsgerichtsvorsteher Jugenheim
Am Dahrsberg 6
Telefon: 06257/5583
Sprechzeiten nach Vereinbarung