Urkundenservice

So vielfältig wie die Lebenssituationen sind oft auch die Anforderungen, etwas urkundlich nachweisen zu lassen. So benötigen Sie zum Beispiel Urkunden, um heiraten zu können, Erbangelegenheiten zu regeln oder Versicherungsleistungen zu erhalten.


Die häufigsten Fragen in Kürze

1. In welchen Fällen bekomme ich Urkunden beim Standesamt Seeheim-Jugenheim?

Geburtsurkunde

  • wenn die Geburt in Seeheim-Jugenheim stattgefunden hat
  • wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde

Eheurkunde

  • wenn die Ehe in Seeheim-Jugenheim stattgefunden hat
  • Wenn die Ehe im Ausland stattgefunden hat und in Seeheim-Jugenheim auf Antrag nachbeurkundet wurde zum Antrag

Lebenspartnerschaftsurkunde

  • wenn die Lebenspartnerschaft in Seeheim-Jugenheim begründet wurde
  • Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde zum Antrag

Sterbeurkunde

  • wenn der Sterbefall in Seeheim-Jugenheim stattgefunden hat
  • wenn der Sterbefall im Ausland in Seeheim-Jugenheim auf Antrag beurkundet wurde

2. Wer bekommt Urkunden ?

Berechtigt sind gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes:

  • Ehegatten
  • Vorfahren
  • Abkömmlinge
  • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
  • Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden

3. Wie bekomme ich Urkunden?

  • Anforderung schriftlich, bitte legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei, sowie die Gebühr in bar, oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto. per E-Mail, Brief, Fax
  • Anforderung persönlich zu unseren Öffnungszeiten

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie, falls vorhanden, Stammbuch oder entsprechende alte Urkunden mit.

4. Welche Gebühren fallen an?

  • je Urkunde 10,00 €
  • für jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der selben Urkunde 5,00 €

Gebührenübersicht Geburt:

Beurkundung einer Geburt gebührenfrei
Geburtsurkunde 10,00 €
Internationale Geburtsurkunde 10,00 €
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Hälfte der je-
weiligen Gebühr

Gebührenübersicht Heirat:

Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn deutsches Recht zu beachten ist 40,00 €
Anmeldung einer Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 60,00 €
Eheurkunde 10,00 €
internationale Eheurkunde 10,00 €
Anlegung eines Eheregisters auf Antrag 80,00 €
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Hälfte der je-
weiligen Gebühr

Gebührenübersicht Lebenspartnerschaft:

Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn deutsches Recht zu beachten ist 40,00 €
Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 60,00 €
Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 €
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Hälfte der je-
weiligen Gebühr

Gebührenübersicht Sterbefall:

Beurkundung eines Sterbefalls gebührenfrei
Sterbeurkunde 10,00 €
internationale Sterbeurkunde 10,00 €
für jede zweite und weitere gleichzeitig beantragte Urkunde,
die in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Hälfte der je-
weiligen Gebühr
Leichenpass 25,00 €

Weitere Gebühren:

Eidesstattlichen Versicherung 30,00 €
Erklärung zur Namensführung 20,00 €
Bescheinigung über eine Namensänderung 10,00 €
Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 10,00 €
Auskunft aus dem Personenregister, z. B. Geburtszeit 5,00 €

Urkundenarten:

Beglaubigte Abschriften aus den Registern

  • sind am aussagekräftigsten und werden z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt.

Internationale Urkunden

  • sind tabellarische Urkunden für das Ausland. Sie werden in allen Sprachen der Europäischen Union ausgestellt.

Nachweise über die Geburt

  • beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
  • Geburtsurkunde
  • Internationale Geburtsurkunde

Nachweise über die Eheschließung

  • beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde

Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft

  • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde

Nachweis über den Sterbefall

  • beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
  • Sterbeurkunde
  • Internationale Sterbeurkunde

Urkundenbestellung:

Bestellung per E-Mail: standesamt@seeheim-jugenheim.de

Immer erforderliche Angaben bei Urkundenbestellungen:

  • Vorname, Familienname, Geburtsname und Adresse
  • Verwandtschaftsverhältnis zu demjenigen, den die Urkunde betrifft
  • welche Urkunde(n) wird/werden benötigt und
  • Zweck der Urkunde
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Einzugsermächtigung für die Gebühr von einem deutschen Konto.

Zusätzliche Angaben bei Urkunden über die Geburt:

  • Geburtsdatum
  • Geburtsort (Ortsteil)

Zusätzliche Angaben Urkunden über die Heirat:

  • Vorname, Familienname, Geburtsname des anderen Ehegatten
  • Heiratsdatum
  • Heiratsort

Zusätzliche Angaben Urkunden über die Lebenspartnerschaft:

  • Vorname, Familienname, Geburtsname des anderen Partners
  • Datum der Begründung
  • Ort der Begründung

Zusätzliche Angaben Urkunden über einen Sterbefall:

  • Vorname, Familienname und Geburtsname des Verstorbenen
  • Sterbedatum
  • Sterbeort

Bestellung per Post oder Fax:

Eine formlose Anforderung der Urkunden per Post (Gebühr bitte in bar beilegen) oder Fax (Einzugsermächtigung von einem deutschen Konto) ist ebenfalls möglich.

Standesamt Seeheim-Jugenheim
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim

Telefax: 06257/990-487

Telefonische Bestellungen sind nicht möglich!