Ihre Stimme zählt: Wahlen
Freie Wahlen sind ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie. In Seeheim-Jugenheim sind die rund 13.000 Wahlberechtigten (hierzu gehören bei der Europawahl und den Wahlen und Abstimmungen auf Kreis- und Gemeindeebene auch die hier lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der EU) bei der
sowie den
zur Stimmabgabe aufgerufen.
An der ordnungsgemäßen und rechtskonformen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Wahlen ist die Gemeindeverwaltung wesentlich beteiligt.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Walter Koch
Wahlverfahren + Wahlrecht, Zimmer 106
Telefon: 06257/990-140
Telefax: 06257/990-44-140
E-Mail: walter.koch@seeheim-jugenheim.de
Herr Matthias Geiß
Wahlverfahren + Wahlrecht, Zimmer 210
Telefon: 06257/990-141
Telefax: 06257/990-44-141
E-Mail: matthias.geiss@seeheim-jugenheim.de
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
Bürgerbüro der Gemeinde Seeheim-Jugenheim
Wählerverzeichnis + Briefwahl
Telefon: 06257/990-380
E-Mail: buergerbuero@seeheim-jugenheim.de
Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Weiterführende Informationen des Landeswahlleiters Hessen finden Sie unter: www.wahlen.hessen.de
Europawahl
Bei der Europawahl werden alle 5 Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (derzeit 736 Abgeordnete, davon 99 aus der Bundesrepublik Deutschland) gewählt.
In Deutschland wahlberechtigt sind neben den deutschen Staatsangehörigen auch die hier lebenden Staatsangehörigen der weiteren Staaten der Europäischen Union. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Wahl beträgt 18 Jahre (am jeweiligen Wahltag).
Gemeindeergebnis der letzten Europawahl:

Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten. Diese werden bei der Bundestagswahl jeweils für die Dauer von 4 Jahren gewählt. 299 Sitze werden über die Erststimme in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 299 Abgeordneten erhalten ihre Sitze durch die Zweitstimme über die Landeslisten der einzelnen Parteien.
Wahlberechtigt sind bei der Bundestagswahl grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Staatsangehörige der weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.
Gemeindeergebnis der letzten Bundestagswahl:

Landtagswahl
Der Hessische Landtag besteht im Regelfall aus 110 Abgeordneten. Diese werden bei der Landtagswahlwahl jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt. 55 Sitze werden über die Erststimme in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordneten erhalten ihre Sitze durch die Zweitstimme über die Landeslisten der einzelnen Parteien.
Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Staatsangehörige der weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Gemeindeergebnis der letzten Landtagswahl:

Wahlen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Kreistagswahl
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg besteht aus 71 Vertreterinnen und Vertretern. Diese werden im Rahmen der Kommunalwahlen alle 5 Jahre gewählt. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die jedoch seit dem Jahr 2001 um Elemente der Personalwahl ergänzt sind.
Nach wie vor kann eine Stimme an die Liste einer Partei oder Wählergruppe vergeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden 71 Stimmen direkt an die auf dem Stimmzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten zu vergeben. Dabei können an eine Person bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Auch können Personenstimmen auf die Wahlvorschläge verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt werde (Panaschieren).
Wahlberechtigt zum Kreistag sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Staaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Darmstadt-Dieburg ihren Hauptwohnsitz haben.
Gemeindeergebnis der letzten Kreistagswahl:

(Das endgültige Gesamtergebnis des Landkreises finden Sie unter www.ladadi.de)
Direktwahl der Landrätin / des Landrats
Die Landrätin bzw. der Landrat wird durch die Wahlberechtigten des Landkreises in direkter Wahl jeweils für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt (Direktwahl). Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Staaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Darmstadt-Dieburg ihren Hauptwohnsitz haben.
Gemeindeergebnis der letzten Direktwahl der Landrätin/des Landrats:

(Das endgültige Gesamtergebnis des Landkreises finden Sie unter www.ladadi.de)
Wahlen der Gemeinde Seeheim-Jugenheim
Wahl der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim besteht aus 37 Vertreterinnen und Vertretern; die Größe des Gremiums ist in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt und letztlich von der Einwohnerzahl abhängig. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden im Rahmen der Kommunalwahlen alle 5 Jahre gewählt.
Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die jedoch seit dem Jahr 2001 um Elemente der Personalwahl ergänzt sind. Nach wie vor kann eine Stimme an die Liste einer Partei oder Wählergruppe vergeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden 37 Stimmen direkt an die auf dem Stimmzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten zu vergeben. Dabei können an eine Person bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Auch können Personenstimmen auf die Wahlvorschläge verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt werde (Panaschieren).
Wahlberechtigt zur Gemeindevertretung sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Staaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim ihren Hauptwohnsitz haben.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in unserer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Ergebnis der letzten Wahl zur Gemeindevertretung:


Ortsbeiratswahlen
Gemäß der geltenden Hauptsatzung bestehen in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim folgende Ortsbeiräte:
Ortsbezirk:
| Balkhausen | 5 Mitglieder |
| Malchen | 7 Mitglieder |
| Ober-Beerbach einschließlich Steigerts und Stettbach |
9 Mitglieder |
Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden im Rahmen der Kommunalwahlen jeweils auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die jedoch seit dem Jahr 2001 um Elemente der Personalwahl ergänzt sind. Nach wie vor kann eine Stimme an die Liste einer Partei oder Wählergruppe vergeben werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Stimmen (diese entsprechen der Zahl der jeweils zu vergebenden Sitze) direkt an die auf dem Stimmzettel aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten zu vergeben. Dabei können an eine Person bis zu 3 Stimmen vergeben werden („Kumulieren“). Auch können Personenstimmen auf die Wahlvorschläge verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt werden („Panaschieren“).
Wahlberechtigt zu den Ortsbeiräten sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Staaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Ortsbezirk ihren Hauptwohnsitz haben.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens 6 Monaten im Ortsbezirk mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Ergebnisse der letzten Ortsbeiratswahlen – Ortsbeirat Balkhausen:


Ergebnisse der letzten Ortsbeiratswahlen – Ortsbeirat Malchen:


Ergebnisse der letzten Ortsbeiratswahlen – Ortsbeirat Ober-Beerbach:


Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird durch die Wahlberechtigten unserer Gemeinde in direkter Wahl jeweils für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt (Direktwahl).
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Staatsangehörigen der weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim ihren Hauptwohnsitz haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind deutsche Staatsangehörige sowie die Staatsangehörigen der weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage mindestens 25 Jahre alt sind und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Wählbarkeit ist nicht an einen Wohnsitz in der Gemeinde gebunden.
Gewählt zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister ist, wer bei der Wahl mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so erfolgt die Entscheidung im Rahmen einer nachfolgenden Stichwahl (2 – 4 Wochen nach dem Wahltag) zwischen den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen.
Ergebnis der letzten Direktwahl:

Ausländerbeiratswahl
Sind in einer Gemeinde mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet, so ist von ihnen ein Ausländerbeirat zu bilden. Dies trifft auf die Gemeinde Seeheim-Jugenheim zu. Das Gremium hat nach der gemeindlichen Hauptsatzung 7 Mitglieder, die jeweils für die Dauer von 5 Jahren gewählt werden.
Wahlberechtigt sind die ausländischen und staatenlosen Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim haben.
Wählbar sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Darüber hinaus sind auch Deutsche wählbar, die diese Rechtsstellung durch Einbürgerung erworben haben oder die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Die letzte Ausländerbeiratswahl fand im November 2010 statt. Da nur ein Wahlvorschlag, nämlich die Liste Internationale Ausländer Seeheim-Jugenheim (IAS) vorlag, wurde die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die nächste Ausländerbeiratswahl findet voraussichtlich im November 2015 statt.
Seniorenwahl
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durch gemeindliche Satzung geregelt, ist die Bildung einer Seniorenvertretung. Deren Vertreterversammlung mit 31 Mitgliedern wird durch die Wahlberechtigten alle 5 Jahre nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Seniorenwahl erfolgt durch eine reine Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit 3 Monaten ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim haben.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen.
Die letzte Seniorenwahl fand am 15. Mai 2007 mit einer Wahlbeteiligung von 33,7 % statt. Die nächste Wahl steht somit im Frühjahr 2012 an, der Termin steht gegenwärtig noch nicht fest.

