Steuerverwaltung

Unsere Mitarbeiter sind für Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern zuständig. Grundlage für die Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer sind die Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuer-Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes sowie die von der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesätze.

Zu den Gemeindesteuern gehören neben der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer auch die Hundesteuer sowie die Spielapparatesteuer.

Steuerarten, Hebesätze, Steuersätze:

  • Grundsteuer A
    (agrarisch – für Grundstücke der Landwirtschaft), Hebesatz 280 %
  • Grundsteuer B
    (baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude), Hebesatz 280 %
  • Gewerbesteuer
    Hebesatz 370 %
  • Hundesteuer
    Die Steuer beträgt jährlich
    für den ersten Hund 48,00 €
    für den zweiten Hund 72,00 €
    für den dritten und jeden weiteren Hund 108,00 €
  • Spielapparatesteuer
    siehe § 4 Steuersätze

Ihre Ansprechpartner:

Frau Anja Stay
Sachbearbeiterin, Zimmer 209
Telefon: 06257/990-157
Telefax: 06257/990-44-157
E-Mail: anja.stay@seeheim-jugenheim.de

Frau Ingrid Weiß
Sachbearbeiterin, Zimmer 209
Telefon: 06257/990-158
Telefax: 06257/990-44-158
E-Mail: ingrid.weiss@seeheim-jugenheim.de

Herr Matthias Geiß
Sachbearbeiter, Zimmer 210
Telefon: 06257/990-141
Telefax: 06257/990-44-141
E-Mail: matthias.geiss@seeheim-jugenheim.de

Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim

Öffnungszeiten Finanzen:

Montag und Dienstag 8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Die Bediensteten des Fachdienstes Finanzen sind zu den Öffnungszeiten grundsätzlich zu erreichen. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen ist jedoch nicht jeder Arbeitsplatz durchgehend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin direkt mit der/dem zuständigen Mitarbeiter/in.