Behindertenbeauftragte/r
Die bzw. der gemeindliche Behindertenbeauftragte nimmt die sozialen, kulturellen und sonstigen spezifischen Interessen der behinderten Menschen in Seeheim-Jugenheim wahr. Er / sie ist ehrenamtlich tätig und wird jeweils für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretung auf Vorschlag der örtlichen Gremien, Vereine und Verbände durch den Gemeindevorstand berufen. Die / der Behindertenbeauftragte ist der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister unterstellt und sollte selbst Betroffene/r sein.
Die näheren Einzelheiten zu den Aufgaben sowie zur Berufung und zum Dienstverhältnis sind aus der Geschäftsordnung der/des Behindertenbeauftragten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (PDF-Datei, 53 KB) ersichtlich.
Das Amt der bzw. des Behindertenbeauftragten ist derzeit vakant. Der Gemeindevorstand bittet daher die örtlichen Gremien, Vereine und Verbände darum, geeignete Personen für diese Funktion vorzuschlagen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Anke Sigmund
Kommunale Gremien, Zimmer 101
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon: 06257/990-110
E-Mail: anke.sigmund@seeheim-jugenheim.de

